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Nirvana: Antrag auf Klageabweisung gegen Kinderpornografie-Vorwurf läuft

Die Verjährungsfrist sei demnach überschritten.

VON AM 27/12/2021

Wer Nirvana kennt (und das tun hier sicherlich die meisten), der hat bestimmt sofort das Cover des Albums „Nevermind“ im Kopf, sobald der Name fällt. Den Longplayer von 1991 ziert ein nacktes Baby, das nach einem Dollarschein an einer Angel greift.

Besagtes „Baby“, welches mittlerweile 30 Jahre alt ist und den Namen Spencer Elden trägt, tauchte vor kurzem mal wieder auf der Bildfläche auf, um die verbliebenen Bandmitglieder und einige weitere Parteien zu verklagen.

Nirvana und weitere Parteien stellen Antrag auf Klageabweisung

Er warf den Beklagten Kinderpornografie vor und verlangte die Entfernung seiner Genitalien von der Jubiläumsausgabe, die dieses Jahr erschien. Obendrein verlangt er von jeder beklagten Partei Schadensersatz von je 150.000 US-Dollar.

Nun haben die Beklagten (UMG Recordings, Inc., Nirvana L.L.C., Kurt Cobain, Courtney Love (als Nachlassverwalterin von Kurt Cobain), die Nirvana-Mitglieder Krist Novoselic und Dave Grohl sowie der Fotograf des Albums, Kirk Weddle) mit einem Antrag auf Abweisung der Klage reagiert (via ThePRP).

In dem Antrag machen die o.g. Parteien geltend, dass der angebliche Verstoß gegen das Bundesgesetz über Kinderpornographie wegen Überschreitung der Verjährungsfrist abgewiesen werden sollte.

Die Inhalte der Klageabweisung

In der Klageabweisung nehmen die Beklagten einmal mehr Bezug auf die Aktionen, mit der Spencer Elden in den vergangenen Jahren versuchte, an Aufmerksamkeit und Geld zu gelangen.

„[…] Elden has spent three decades profiting from his celebrity as the self-anointed “Nirvana Baby.” He has re-enacted the photograph in exchange for a fee, many times; he has the album title ‚Nevermind‘ tattooed across his chest; he has appeared on a talk show wearing a self-parodying, nude-colored onesie; he has autographed copies of the album cover for sale on eBay; and he has used the connection to try to pick up women.“

Die genannten Parteien argumentierten ebenfalls, dass das Foto selbst nicht unter den Begriff der Kinderpornografie fällt, da es nicht „mit anderen Umständen verbunden ist, die die visuelle Darstellung lasziv oder sexuell provokativ machen“. Stattdessen wird in dem Antrag argumentiert, dass das Foto „Themen wie Habgier, Unschuld und das Motiv des Cherubs in der westlichen Kunst heraufbeschwört“.

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Eine Kopie der Klageabweisung könnt ihr über diesen Verweis einsehen.

„Nevermind“ erschien anno 1991 als zweites Album von Nirvana und wurde dieses Jahr 30 Jahre alt. Das Debüt „Bleach“ kam 1989 auf den Markt. Als dritte und letzte Schreibe brachte die Band 1993 „In Utero“ auf den Markt.

Foto: Nirvana / YouTube: „Smells Like Teen Spirit“

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