
Nirvana: Kinderpornographie-Klage des „Babys“ auf dem „Nevermind“-Cover wieder aufgenommen
Es nimmt kein Ende.
Julia L. ist die zweite Julia im MoreCore-Bunde und ergänzt das Team gerne mit Rezensionen, News, Live-Berichten sowie kleineren und größeren Schreibarbeiten. Als Germanistin aus dem schönen Hessen ist sie ständig hin- und hergerissen zwischen “da ist ein grammatikalischer Fehler im Satz!” und “am liebste tät isch de ganze Tach nur hessisch babbele”. Tippt sie nicht gerade wie wild auf der Tastatur rum, um irgendetwas zu Papier zu bringen, findet man sie gerne mit ihrem Hund im Feld oder auf Shows und Konzerten im Rhein-Main-Gebiet. Für einige Bands fährt sie aber auch gerne mal nach NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Baden-Württemberg. Autofahren tut sie auch besonders gerne und hat dabei am liebsten gute Musik laufen. Leider will wegen der bei ihren Freunden verhassten “Schreimusik” kaum jemand mitfahren. Umso besser, denn dann hört niemand, wie schief sie mitsingt!
Alle Jahre wieder… sprechen wir über das „Baby“ auf dem Cover des legendären Albums „Nevermind“ von Nirvana. Besagtes „Baby“ heißt Spencer Elden, ist mittlerweile über 30 Jahre alt und wird nicht müde, die Bandmitglieder sowie alle Beteiligten, die irgendetwas mit der Veröffentlichung des Longplayers zu tun hatten, verklagen zu wollen.
Erst Anfang letzten Jahres nahm das Ganze einmal mehr Fahrt auf. Spencer Elden, der zum Zeitpunkt des Cover-Shootings vier Monate alt war, behauptet in seiner Klageschrift, durch die Abbildung auf dem Cover Opfer von Kinderpornografie geworden zu sein. Bereits früher hat er behauptet, dadurch „lebenslange Schäden“ erlitten zu haben.
Klage gegen Nirvana wegen Kinderpornographie wieder aufgenommen
Die Klage, die bereits abgewiesen wurde und gegen die Berufung eingelegt wurde, wurde erneut erfolgreich angefochten und soll deshalb nun fortgesetzt werden. In früheren Anträgen wurde erklärt, dass Eldens Eltern für das Shooting dato finanziell entschädigt wurden. Ende letzten Jahres berief sich sein Anwaltsteam in einem Berufungsverfahren auf ein spezielles Gesetz, das es potenziellen Opfern von Kinderpornografie ermöglicht, bis ins Erwachsenenalter hinein Schadenersatz zu fordern und damit die Verjährungsfrist außer Kraft setzt.
Die Berufung scheint erfolgreich gewesen zu sein, denn wie u.a. die Kollegen vom Rolling Stone berichten, hat das Berufungsgericht den Fall an ein Bundesgericht zurückverwiesen und entschieden. In der Schrift heißt es:
„Wie die Opfer von Verleumdungen können auch die Opfer von Kinderpornographie durch die Wiederveröffentlichung des pornographischen Materials einen neuen Schaden erleiden. Dementsprechend kommen wir zu dem Schluss, dass jede Wiederveröffentlichung von Kinderpornografie eine neue persönliche Verletzung darstellen kann, die den durch Verleumdung und andere Delikte verursachten Verletzungen entspricht. Diese Schlussfolgerung steht im Einklang mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs, dass ‚jedes Ansehen von Kinderpornografie eine Wiederholung des Missbrauchs des Opfers darstellt.'“
Bert H. Deixler, der die Band sowie weitere Angeklagte in diesem Fall vertritt, kommentierte: „Dieser verfahrenstechnische Rückschlag ändert nichts an unserer Ansicht. Wir werden diesen unbegründeten Fall mit Nachdruck verteidigen und gehen davon aus, dass wir ihn gewinnen werden.“
Spencer Elden verlangte in einer früheren Klageschrift mindestens 150.000 US-Dollar Schadensersatz von jeder (!) beklagten Partei. Als Angeklagte genannt sind UMG Recordings, Inc, Nirvana L.L.C., Kurt Cobain, Courtney Love (als Nachlassverwalterin des Nachlasses von Kurt Cobain), die Nirvana-Mitglieder Krist Novoselic und Dave Grohl sowie Kirk Weddle, der Fotograf des Albumcovers.
Foto: Nirvana / YouTube: „Smells Like Teen Spirit“


