
Wenn unsere Tamara nicht gerade mit ihrem Master in Musikjournalismus eingespannt ist, versorgt sie die Leserschaft mit Rezensionen und Interviews rund um Bands, die eigentlich nur noch unsere Eltern hören. Zu ihren Lieblingsfreizeitbeschäftigungen gehören Till Lindemann und Wacken. Sieht man sie nicht im Club oder durch einen Moshpit tanzen, steht sie hinter dem Tresen und mixt unverschämt gute Cocktails, um mit Freuden ihre Freunde abzufüllen. Neuerdings versucht sie sich auch als Pflanzenmutti und an der E-Gitarre. Ganze 3 Akkorde beherrscht sie schon, einer Karriere in einer Punkband würde also nichts mehr im Weg stehen.
Und täglich grüßt das Murmeltier könnte man sagen. Allerdings war es um Skandalrocker Marilyn Manson zuletzt erstaunlich ruhig geworden. Nachdem der Sänger Jahr um Jahr die Schlagzeilen beherrschte (wohlgemerkt vornehmlich NICHT aufgrund seiner musikalischen Karriere) gibt es nun neues Futter: Der Schockrocker musste sich erneut vor Gericht einfinden.
Ob Marilyn Manson jemals wieder neue Musik produzieren wird, steht in den Sternen. Dies scheint aber auch schon lange nicht mehr das Interesse der Medien und Musikszene zu wecken. Vielmehr steht seit einiger Zeit Mansons Privatleben im Fokus. Einige seiner Ex-Partnerinnen werfen Manson psychische und sexualisierte Gewalt vor.
Dies wies der Sänger seit jeher vehement zurück und reichte zuletzt Gegenklage wegen Verleumdung ein. Nun war der US-Amerikaner für einige Zeit aus dem Fokus der Öffentlichkeit verschwunden. Bis zu dieser Woche, in welcher er erneut vor Gericht erscheinen musste. Dieses Mal allerdings wegen Körperverletzung.
Marilyn Manson wegen Spuckattacke vor Gericht
Der Vorfall ereignete sich bei seinem Konzert am 19. August 2019 in Gilford in New Hampshire. Dort bespuckte Manson die Kamera des von der Location beauftragten Videografen, dessen Aufnahmen während des Auftritts auf die Leinwände der Venue übertragen wurden. Auf einem Handy-Video eines Besuchers ist die Szene deutlich zu erkennen.
Des Weiteren soll der Sänger zu einem späteren Zeitpunkt den Mitarbeiter ebenfalls „angerotzt“ haben. Da dieser mit den Körperflüssigkeiten des Sängers in Berührung kam, wurde der Vorfall als einfache Körperverletzung gewertet. Zwei Anklagen wurden erhoben.
Mansons Anwälte gaben dazu bereits 2021 folgendes Gegenargument zu Protokoll:
„Es ist bekannt, dass die Auftritte des Angeklagten in den letzten zwanzig Jahren schockierende und eindrucksvolle Eskapaden beinhalteten, die denen hier ähnelten. Das mutmaßliche Opfer stimmte zu, sich in unmittelbarer Nähe potenziellem Kontakt Schweiß, Speichel und Schleim auszusetzen.“
Strafe muss sein
Da sich der Richter mit dieser Begründung nicht zufrieden gab, erklärte sich Brian Hugh Warner, so Mansons bürgerlicher Name, einverstanden, gegen eine der beiden Klagen nicht weiter vorzugehen, würde die andere fallen gelassen.
Der Musiker wurde deshalb am Montag, den 18. September, für die vier Jahre zurückliegende Spuckattacke mit einem Bußgeld von 1.200 US-Dollar sowie 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestraft.
Der betroffene Videograf, zeigt sich von dem für ihn zu mild ausgefallenen Urteil enttäuscht: „Ich hatte gehofft, dass die Strafe so ausfällt, dass der Angeklagte beim nächsten Mal zwei Mal nachdenkt, bevor er sowas tut.“ Des Weiteren gab er an, „noch nie von jemandem so gedemütigt und behandelt worden zu sein.“
Bild: YouTube / „MARILYN MANSON – THIRD DAY OF A SEVEN DAY BINGE“


