Finnland: Schlechtes Konzert erlebt? Dann gibt es Geld zurück!
Mit einer Regelung sondergleichen überraschte nun das finnische Amt...
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Mit einer Regelung sondergleichen überraschte nun das finnische Amt für Verbraucherschutz. Als der Künstler Chuck Berry zuletzt eine Show in der Hauptstadt Helsinki gab, waren sich die Besucher dermaßen einig über die miese Qualität der Vorstellung, dass sie Klage einreichten und im konkreten Fall Recht bekamen. Seitens des Veranstalters gab es für dieses Konzert die Hälfte des Kartenpreises zurück.
Damit solch eine Entscheidung zustande kommt, müssen sich aber mindestens ein Großteil der Besucher über die Verfehlung des Künstlers bzw. der Band einig sein. Einzelne Meinungen spielen hierbei laut dem Vorsitzenden des Kuluttajariita, Paul Stahlberg, keine Rolle: „Jeder einzelne, der eine Entscheidung wie diese fordert, ist immer von subjektiver Meinung geleitet, aber das reicht nicht aus, um eine Rückerstattung zu fordern. Wichtig ist die allgemein akzeptierte Meinung, dass das Konzert ein Reinfall war, so wie im Fall von Chuck Berry.„


