
Schweiz: Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind ab Oktober wieder erlaubt
Natürlich mit bestimmten Richtlinien.
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An der heutigen Medienkonferenz des Bundesrats der Schweiz wurden neue Massnahmen bezüglich der Großveranstaltungen bekanntgegeben. Es handelt sich um eine vorsichtige Lockerung, die aber auf mehr hoffen lässt.
Seit dem 28. Februar sind in der Schweiz Großanlässe mit mehr als 1.000 Personen komplett bis am 31. August verboten. Diese Deadline rückt nun immer näher, weswegen der Bundesrat in der Schweiz heute um 15 Uhr eine Medienkonferenz einberufen hat.
So wurde heute beschlossen, dass das Verbot noch bis Ende September verlängert wird.
Diverse Gründe sprechen dafür: Momentan steigen die Fälle in der Schweiz wieder an, wenn auch nicht explosiv wie zu Beginn des Lockdowns.
Außerdem kommen in den folgenden Wochen viele Personen aus dem Urlaub zurück und die öffentlichen Schulen (mit regional unterschiedlichen Schutzkonzepten) beginnen auch bald wieder.
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Kein Freifahrtschein für Großveranstaltungen in der Schweiz
Natürlich gilt ab dem 1. Oktober kein Freipass für Veranstaltungen: Es liegt an den Kantonen, gemeinsam mit dem Bund einheitliche Regeln für Bewilligungen zu erarbeiten, denn schlussendlich obliegt es den Kantonen, Veranstaltungen durchführen zu lassen oder nicht.
Einheitlich gelten strenge Schutzkonzepte, kantonal muss man jedoch die epidemiologische Lage so wie die Contact Tracing-Kapazitäten berücksichtigen.
Zudem sollen die Maßnahmen genauer zugeschnitten werden, so Bundesrat Alain Berset: „Es braucht natürlich andere Konzepte bei einer Opernaufführung als an einem Rockkonzert“.
Durch die Verlängerung des Verbots bis Ende September haben nun die Kantone auch mehr Zeit, gemeinsam mit dem Bund an den Schutzkonzepten und Regeln für Bewilligungen zu arbeiten.
Beitragsfoto im Auftrag von MoreCore.de: Karoline Schaefer (Cat Eye Photography)


