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Coronavirus: So reagieren die einzelnen Bundesländer auf Großveranstaltungen

Hier alle Infos.

VON AM 10/03/2020

Es kam, wie es kommen musste. Nachdem Bayern heute Mittag als erstes Bundesland Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern untersagte, zogen andere Bundesländer gleich. Immer wieder gibt es Bekanntmachungen über Verbote oder mindestens Einschränkungen zu öffentlichen Veranstaltungen.

Wir haben euch nachfolgend einen Überblick der bisher bekannten Verordnungen zusammengestellt. Aktualisierte Infos gibt es unter anderem über diesen Verweis und der Seite der Tagesschau.

Das Coronavirus und seine Folgen im Bundesländer-Überblick

Baden-Württemberg: Das Bundesland im Südwesten Deutschlands möchte den Empfehlungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn folgen und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagen.

Eine bindende Verordnung soll auf den Weg gebracht werden, die als verbindliche Leitlinie für die Kommunen dienen soll. Beschlossen werden soll die Verordnung im Laufe der kommenden Tage.

Bayern: In Bayern werden bis zum Ende der dortigen Osterferien, also bis zum 19. April, alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern abgesagt und untersagt. Die Regelung tritt ab sofort in Kraft.

Berlin: Auch Berlin verbietet ab sofort und vorerst bis zum 19. April Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern.

Bremen: Ebenso wie in Bayern werden wegen des Coronavirus auch in Bremen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Leuten abgesagt und untersagt. Die Regelung gilt hier ab kommenden Donnerstag, den 12. März bis zunächst 26. März.

Hamburg: Auch das Bundesland Hamburg folgt dem Beispiel von Bayern, Berlin und weiteren in punkto des Verbots von Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern.

Hessen: Hier bleibt es seitens der Landesregierung bislang noch bei einer Empfehlung der Absage von Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern. Eine Pressekonferenz morgen früh um 09:30 Uhr könnte hier Änderungen mit sich bringen.

Nordrhein-Westfalen: In NRW gelten die gleichen Bestimmungen wie in Bayern. Die dortige Landesregierung untersagte Veranstaltungen mit 1.000 Besuchern oder mehr. Im Gegensatz zu Bayern dauert dieses Verbot nicht bis Mitte April; man wolle die Situation regelmäßig neu beurteilen und informieren, heißt es zum jetzigen Zeitpunkt.

Rheinland-Pfalz: Wie noch aktuell in Hessen der Fall, bleibt es auch in RLP bislang bei einer Empfehlung. Diese gelte vorerst bis Ende April, sei aber nicht zwangsläufig bindend. Für Veranstalter, die sich der Durchführung eines Events dennoch sicher sind, führe jedoch kein Weg am örtlichen Gesundheitsamt vorbei.

Saarland: Das Bundesland hat sich am Mittwoch, 11. März entschieden, ebenfalls Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern zu untersagen. Gültig ist diese Regelung ab 18:00 Uhr des besagten Tages ohne aktuell festgelegtes Ende bis auf weiteres.

Schleswig-Holstein: SH zog mit Bremen gleich. Die Regelung des Verbots von Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern gilt ab Donnerstag, hält allerdings zunächst bis 10. April an.

Thüringen: Events mit mehr als 1.000 Teilnehmern sollen hier vorerst nicht mehr stattfinden; eine Weisung wurde bereits an die jeweiligen Kommunen weitergegeben. Auch kleinere Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 Besuchern können nach aktuellen Gesichtspunkten nur in Ausnahmefällen erlaubt werden.

Wie es in den restlichen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) final aussieht, wird sich spätestens in den kommenden Tagen zeigen.

Tendenzen wie das Großveranstaltungsverbot in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg oder Dresden, Leipzig und Chemnitz (Sachsen) erlauben aber einen Fingerzeig auf die kommenden Wochen.

Bislang keine bundeseinheitliche Regelung

Ein offizielles Verbot für die Durchführung von Veranstaltungen aufgrund der Gesundheitslage rund um das weltweit grassierende Coronavirus liegt mindestens bei den Behörden eines jeweiligen Landkreises.

Die Entscheidungen auf Landes- oder gar auf Bundesebene übertreffen hierzulande die Entscheidung auf Kreisebene. Nach jetzigem Stand können Kommunen Anträge auf Durchführung von Veranstaltungen stellen. Inwiefern diese genehmigt werden, hängt dann am jeweiligen Land.

Mittlerweile wird seitens der Landesregierungen eine einheitliche Route auf Bundesebene gefordert. Womöglich wird bei der Bundesministerkonferenz am kommenden Donnerstag eine endgültige Marschrichtung zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen getroffen.

Im Zuge der Verbote werden massenweise Touren, Konzerte, Sportveranstaltungen etc. abgesagt.

WICHTIG: Die stetige Richtigkeit der Angaben können wir durch die aktuelle Schnelllebigkeit zu keiner Zeit vollends garantieren. Wir empfehlen euch, euch beim lokalen Veranstalter schlau zu machen, wenn ihr den Besuch einer Veranstaltung plant. Je nach Größe des Events könnte es durchaus sein, dass es wie letztlich doch wie geplant stattfindet.

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Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, rät dazu, Großveranstaltungen zu meiden, um die Verbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen. Jeder Einzelne müsse sich fragen, ob der Besuch einer Großveranstaltung, wie beispielsweise ein Fußballspiel, tatsächlich notwendig sei. Zuvor hatte schon Gesundheitsminister Spahn (CDU) empfohlen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern abzusagen. Zuständig für ein behördliches Verbot sind aber die Gesundheitsämter. Bayern und Schleswig-Holstein haben bereits angekündigt, Veranstaltungen dieser Größe generell zu untersagen. Und auch die Fußball-Bundesliga ist betroffen. Dort wird es wegen des Coronavirus die ersten "Geisterspiele" geben: Bei den Partien zwischen Gladbach und Köln sowie Dortmund und Schalke dürfen keine Zuschauer ins Stadion. #tagesschau #corona #italien #coronavirus #covid19 #deutschland #nachrichten #news #bundesliga #buli

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Foto im Auftrag von MoreCore.de: Karoline Schaefer (Cat Eye Photography)

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